Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Hochschule Albstadt-Sigmaringen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.karriereboerse-albsig.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.05.2025 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 01.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Anton-Günther-Straße 51
72488 Sigmaringen

https://www.karriereboerse-albsig.de/kontakt

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 07571/732-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Einzelne Textelemente und Bedienelemente auf der Website weisen derzeit nicht ausreichend Kontrast zum Hintergrund auf. Damit wird Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA nicht vollständig erfüllt. Eine Überarbeitung zur Verbesserung der Kontraste ist bereits vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Einige farbliche Gestaltungselemente (z. B. Logos oder bestimmte Akzentfarben) entsprechen aktuell nicht vollständig den Anforderungen an ausreichende Kontraste gemäß WCAG 2.1 (Erfolgskriterium 1.4.3).
Da diese Farben fester Bestandteil des Corporate Designs sind und in zahlreichen internen und externen Medien konsistent verwendet werden, würde eine vollständige Umstellung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

Wir achten jedoch darauf, dass zentrale Informationen und Bedienelemente unabhängig davon gut lesbar und zugänglich sind.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Bestimmte grafische und dekorative Elemente, wie z. B. Icons, Buttons und einzelne Textelemente, fallen nicht unter die verpflichtenden Vorgaben zur Barrierefreiheit gemäß § 1 Absatz 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFITV) bzw. Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Diese Inhalte enthalten keine wesentlichen Informationen oder Funktionen im Sinne der Richtlinie.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Buttons sind über aria-label oder title-Attribute zugänglich gemacht und damit für assistive Technologien erkennbar.

Texte, die visuell reduziert oder grafisch dargestellt sind, sind im Quellcode vorhanden und somit maschinell auslesbar.

Icons dienen ausschließlich dekorativen Zwecken und transportieren keine relevanten Inhalte. Eine barrierefreie Umsetzung dieser Icons ist daher nicht erforderlich.

Evaluationsmethode

Die Evaluierung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine vereinfachte Selbstbewertung auf Grundlage der Anforderungen der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA sowie der einschlägigen Bestimmungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFITV). Dabei wurden sowohl manuelle Tests als auch unterstützende Prüfwerkzeuge (z. B. Browser-Plugins zur Kontrast- und Strukturprüfung) eingesetzt.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Die Betreiber der Website der Karrierebörse Albstadt-Sigmaringen sind bestrebt, die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. Dafür werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der laufenden Weiterentwicklung der Website und beim Einpflegen neuer Inhalte.

Schulung der redaktionell Verantwortlichen im Umgang mit barrierefreien Inhalten (z. B. Alternativtexte, Überschriftenstruktur, Linkbeschriftung).

Einsatz unterstützender Tools und Plugins zur Überprüfung der technischen und inhaltlichen Barrierefreiheit.

Regelmäßige interne Prüfungen auf Grundlage der WCAG 2.1 (AA) sowie Feedbackauswertung von Nutzer*innen.

Ziel ist es, die Website möglichst vielen Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten zugänglich zu machen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.04.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.04.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de